Home Aid Ratgeber
- Home Aid
- 17. Juli
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 30. Juli
Pflegegrad 1: Was steht meinen Eltern zu?
Pflegegrad 1 gilt als „kleiner“ Pflegegrad – und wird deshalb oft gar nicht erst beantragt. Ein teurer Irrtum: Schon mit Pflegegrad 1 stehen Ihren Eltern 2026 Leistungen von weit über 2.000 € pro Jahr zu. Hier ist der komplette Überblick.

Die wichtigste Leistung: 131 € Entlastungsbetrag – jeden Monat
Ab Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse monatlich 131 € für anerkannte Unterstützung im Alltag: Haushaltshilfe, Begleitung zum Arzt oder Einkauf, Betreuung und Gesellschaft. Das sind 1.572 € im Jahr – genug für einen festen wöchentlichen Termin mit einem Alltagshelfer. Wichtig: Der Betrag wird nicht ausgezahlt, sondern gegen Rechnung eines anerkannten Anbieters erstattet. Bei Home Aid müssen Sie nichts vorstrecken – wir rechnen direkt mit der Kasse ab.
Dazu kommen: Pflegehilfsmittel und Wohnraum-Zuschuss
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 € pro Monat für Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen – bequem als monatliche Box nach Hause. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: bis zu 4.180 € Zuschuss, etwa für einen Badumbau, Haltegriffe oder die Beseitigung von Türschwellen. Hausnotruf: Zuschuss von 25,50 € monatlich für ein Notrufsystem. Zusätzlich haben Ihre Eltern Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung und einen Beratungsbesuch zu Hause.
Was Pflegegrad 1 nicht enthält
Ehrlichkeit gehört dazu: Pflegegeld und Pflegesachleistungen gibt es erst ab Pflegegrad 2. Auch der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (3.539 €) beginnt bei Pflegegrad 2. Verschlechtert sich der Zustand, lohnt sich deshalb ein Höherstufungsantrag – wir sagen Ihnen ehrlich, ob die Chancen gut stehen.
So bekommen Ihre Eltern Pflegegrad 1
Der Antrag ist ein Anruf: bei der Pflegekasse (sie gehört zur Krankenkasse) formlos „Pflegeleistungen beantragen“. Danach kommt der Medizinische Dienst zur Begutachtung nach Hause. Pflegegrad 1 wird schon bei ersten Einschränkungen bewilligt – wenn Haushalt, Einkäufe oder Körperpflege spürbar schwerfallen. Unser Tipp: Führen Sie vor dem Termin ein bis zwei Wochen ein kurzes Alltagstagebuch und seien Sie beim Besuch ehrlich statt tapfer.
Häufige Fragen
Verfällt der Entlastungsbetrag? – Ja: Ungenutzte Beträge sammeln sich im Kalenderjahr an und verfallen am 30. Juni des Folgejahres. Wer im Januar startet, verschenkt nichts.
Kann ich den Entlastungsbetrag für eine private Putzhilfe nutzen? – Nein, nur für nach § 45a SGB XI anerkannte Anbieter. Home Aid ist ein solcher anerkannter Anbieter in Neuss und Köln.
Was kostet uns das als Familie? – Bei Pflegegrad 1 deckt der Entlastungsbetrag in der Regel einen festen wöchentlichen Einsatz vollständig ab – Eigenanteil: 0 €.
Nächster Schritt: Lassen Sie Ihre Ansprüche kostenlos prüfen – in 15 Minuten am Telefon wissen Sie, was Ihren Eltern zusteht.

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